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Partner in der Kinder- und Jugendhilfe: Ehrenamtliche Vormünder gesucht

[Artikel vom 21.02.2023]

Das Landratsamt ist auf der Suche nach ehrenamtlichen Vormündern für Kinder und Jugendliche. Was sich hinter den vielfältigen Aufgaben eines Vormunds verbirgt und welche Unterstützungsmöglichkeiten es hierfür gibt, das können alle Interessenten bei einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 02. März 2023, ab 18 Uhr, im Landratsamt in Schwäbisch Hall (Raum 158) erfahren.

Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht voll geschäftsfähig, sondern werden in der Regel von ihren Eltern vertreten. Manchmal können Eltern diese Aufgabe jedoch nicht, oder nur unvollständig ausüben. In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur Seite. Das Landratsamt Schwäbisch Hall ist aktuell auf der Suche nach verantwortungsbewussten Menschen, die sich als Vormund ehrenamtlich engagieren möchten und das 25. Lebensjahr bereits erreicht haben. Erste Einblicke erhalten Interessierte bei einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 02. März, ab 18 Uhr in der Münzstraße 1 in Schwäbisch Hall, Raum 158. Um eine Voranmeldung an vormundschaft(@)LRASHA.de wird gebeten.

„Bei der ehrenamtlichen Vormundschaft handelt es sich um ein besonders verantwortungsvolles, aber auch faszinierendes Ehrenamt“, sagt Landrat Gerhard Bauer. „Denn ein Vormund agiert vor allem als Vertreter für sein Mündel.“ Eine solche Vertretung kann unterschiedliche Lebensbereiche umfassen. „Ein Beispiel hierfür wäre die Klärung von schulischen oder beruflichen Perspektiven, also etwa die Auswahl einer geeigneten Schule für das Kind“, erläutert Heide Blank vom Jugendamt des Landkreises Schwäbisch Hall. Ebenso ist eine Vertretung bei der gesundheitlichen Versorgung, der Aufenthaltsbestimmung oder bei der Regelung der Finanzen denkbar.

Um diesen wichtigen Aufgaben im Sinne des Kindes bestmöglich nachkommen zu können, sind regelmäßige Gespräche und Aktivitäten mit dem Mündel erforderlich. Seine Wünsche und Sorgen sind bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.  
„Überdies arbeitet der ehrenamtliche Vormund aber auch eng mit dem Jugendamt, dem Familiengericht und den Personen, bei denen das Kind lebt, zusammen“, weiß Heide Blank. Viele der betreffenden Kinder und Jugendlichen leben in Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien. Die Aufnahme des Kindes in den eigenen Haushalt wird von einem ehrenamtlichen Vormund nicht erwartet.

„Was wir uns aber wünschen, sind viel Empathie und Sensibilität im Umgang mit dem Mündel.“ Darüber hinaus sind auch Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und nicht zuletzt Zeit gefordert. Ob eine Person die persönlichen Voraussetzungen für die Übernahme einer Vormundschaft erfüllt, wird im Vorfeld geprüft.
Weitere Details werden am 02. März oder in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch gerne erläutert. „Ich möchte alle Interessenten – also auch jene, die es nicht zur Informationsveranstaltung schaffen – dazu einladen, sich mit uns unter der Telefonnummer 0791 755-7370 in Verbindung zu setzen“, unterstreicht Heide Blank.
Unterstützung und Begleitung erhalten die potenziellen Vormünder natürlich auch im weiteren Verlauf. Etwa in Form von Schulungen und Beratungsgesprächen beim Jugendamt.
 
Kontakt
Landratsamt Schwäbisch Hall
Jugendamt
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
E-Mail: vormundschaft(@)LRASHA.de
Telefon: 0791 755-7370


Info
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein umfassend reformiertes Vormundschaftsrecht. Die gesetzlichen Regelungen ergeben sich aus §§ 1773 – 1808 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das Mündel steht im Mittelpunkt der Vormundschaft. Seine Rechte sind im Gesetz ausdrücklich formuliert. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Förderung seiner Entwicklung sowie das Recht auf den persönlichen Kontakt mit dem Vormund. Aber auch das Recht auf Achtung seines Willens und die Beteiligung an den ihn betreffenden Angelegenheiten entsprechend seines Reifegrades.  
Für ehrenamtliche Vormünder besteht die Möglichkeit, auf Antrag eine Aufwandspauschale in Höhe von 400 Euro pro Betreuungsfall und -jahr vom Amtsgericht zu erhalten.

Weitere Informationen zum Thema Vormundschaft gibt es im Netz unter www.vormundschaft.net sowie beim Jugendamt.

Fachbereichsleiter Torsten Wild und Heide Blank vom Jugendamt. Foto: Landratsamt
Fachbereichsleiter Torsten Wild und Heide Blank vom Jugendamt. Foto: Landratsamt

Hinweis

Lesen Sie hier die archivierten Presseartikel ausführlich nach.

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