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bzw.Landratsamt
Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-0
Fax: 0791 755-7362
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Postfachadresse
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung Unterstützung. Nicht selten treten dafür die pflegenden Angehörigen beruflich kürzer. Damit sie trotzdem sozial abgesichert sind, übernimmt die Versicherung des Pflegebedürftigen für sie Beiträge zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden übernommen, wenn die Pflegeperson für mindestens 10 Stunden in der Woche die Pflege übernimmt und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Wer als Pflegeperson einen Angehörigen in seiner häuslichen Umgebung pflegt, ist zudem beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernimmt für die gesamte Dauer der Pflegtätigkeit die Pflegeversicherung, allerdings nur, wenn die Pflegeperson entweder unmittelbar bevor sie die Pflege übernommen hat beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war, oder eine Leistung nach SGB III (z.B. Arbeitslosengeld) erhalten hat.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf oder allgemein zu Pflege und Unterstützung im Alltag haben, können Sie sich jederzeit an die Beraterinnen des Pflegestützpunktes Landkreis Schwäbisch Hall wenden. Sie sind erreichbar unter den Telefonnummern 0791 755-7888 und 07951 492-5555 oder per
E-Mail an info(@)psp-sha.de.
Lesen Sie hier die archivierten Presseartikel ausführlich nach.
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