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bzw.Bis spätestens 19. Januar 2025 müssen alle, die noch einen Papierführerschein besitzen und in dem Jahr 1971 oder später geboren sind, ihren Führerschein gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Der entsprechende Antrag kann beim Bürgermeisteramt der Wohnortgemeinde oder in den Führerscheinstellen im Landkreis gestellt werden. Hierfür sind der Personalausweis, der Führerschein und ein biometrisches Passfoto mitzubringen. Der Antrag kann auch vorab auf der Homepage des Landratsamtes unter www.LRASHA.de am PC ausgefüllt werden. Dort sind die erforderlichen Unterlagen aufgeführt. Zu finden ist der Antrag unter „Bürgerservice“ > „Elektronische Dienste“ > „Führerscheine“. Das Landratsamt empfiehlt dringend, den Antrag schon frühzeitig zu stellen, da aufgrund einer kurzfristigen Antragshäufung zum Jahresende erfahrungsgemäß mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Eine Terminvereinbarung in den Führerscheinstellen des Landkreises ist erforderlich und online unter „Bürgerservice“ > „Elektronische Dienste“ > Onlineterminreservierung möglich.
Hintergrund
In den kommenden Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem
19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Das wurde vom Bundesrat festgelegt. Durch den Pflichtumtausch soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches Muster enthalten, das die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Für den Umtausch ist eine Staffelung vorgesehen, die sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers bzw. nach dem Ausstellungsjahr richtet. Ein freiwilliger früherer Umtausch ist jederzeit möglich.
Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.