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bzw.In der Serie zu den wichtigsten Positionen des Kreishaushalts 2025 wurden bereits die Kreisumlage, die Verschuldung und die größten Investitionen vorgestellt. Heute wird der Sozialhaushalt in den Fokus genommen. Dieser gliedert sich in die Bereiche Sozial- und Jugendhilfe sowie Migration.
„Der soziale Bereich ist zunehmend geprägt von einer Aufgabenmehrung und einer überbordenden Bürokratie. In der Sozialhilfe planen wir für 2025 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 85,5 Millionen Euro. Das ist ein Plus in Summe von knapp 6,7 Millionen Euro oder 8,5 Prozent. Größter Einzelposten ist und bleibt die Eingliederungshilfe für Menschen mit Handicap mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 61,2 Millionen Euro. Ein weiterer Bereich, dessen Entwicklung uns zunehmend Sorgen bereitet, ist die Hilfe zur Pflege, vor allem im stationären Bereich. Immer weniger Bewohner können daher die Kosten ihres Heimaufenthalts selbst tragen und sind somit auf Sozialhilfe angewiesen. Leider gibt es derzeit für die Heimaufenthalte keine Landes- oder Bundesbeteiligung, weshalb wir 2025 einen Zuschussbedarf in Höhe von 10,1 Millionen Euro veranschlagen müssen“, erläuterte Landrat Gerhard Bauer in seiner Haushaltsrede.
Der geplante Zuschussbedarf für die Jugendhilfe betrage 40,7 Millionen Euro und werde damit um rund 4,4 Millionen Euro oder 12 Prozent ansteigen. „Die größten Einzelpositionen im Jugendhilfehaushalt sind dabei weiterhin die Leistungsausgaben für die Hilfe zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie die Hilfe für junge Volljährige“, machte der Landrat deutlich. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die eine Unterstützung für den Schulbesuch in Form einer Schulbegleitung benötigen, nehme unverändert zu. „Der Planansatz muss daher von 3,0 Millionen Euro auf 4,3 Millionen Euro erhöht werden“, so Landrat Bauer.
Im Bereich der Migration erhalte der Landkreis für Personen in der vorläufigen Unterbringung im Jahr 2025 zunächst wieder eine pauschale Kostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz in Höhe von 15.975 Euro pro Asylbewerber. „In der Spitzabrechnung werden später die restlichen Kosten größtenteils vom Land erstattet. Das Land erstattet den angefallenen jährlichen Nettoaufwand abzüglich eines Kommunalen Sockelbetrags. Deshalb bleibt ein Defizit von voraussichtlich 4,8 Millionen Euro“, erklärte der Landrat.
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