Landkreis Schwäbisch Hall

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Landratsamt Schwäbisch Hall erklärt Gemeinderatswahl in der Stadt Schrozberg für gültig

[Artikel vom 12.09.2024]

Gegen die Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 in der Stadt Schrozberg wurde beim Landratsamt Schwäbisch Hall in drei Fällen Einspruch erhoben.

Die Kommunalaufsicht im Landratsamt hat nach umfassender Prüfung festgestellt, dass das Wahlergebnis der Gemeinderatswahl in Schrozberg gültig ist. Die Wahlprüfung hat keine Beanstandungen ergeben, durch die das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte. Insbesondere entspricht die in der Hauptsatzung der Stadt Schrozberg geregelte Unechte Teilortswahl den gesetzlichen Anforderungen.

Nach dieser Entscheidung kann der neugewählte Gemeinderat der Stadt Schrozberg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

Hinweis

Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.

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