Landkreis Schwäbisch Hall

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Erstmalig Förderung sozialer Innovation in Baden-Württemberg durch den Europäischen Sozialfonds Plus

[Artikel vom 11.06.2024]

Erstmalig im Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg gibt es für das Jahr 2025 die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“. Ziel des Programms ist es, Kleinprojekte mit hohem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern. Mit den innovativen Konzepten will die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Es geht darum, die Zielgruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen.
Insgesamt steht für 2025 ein Fördervolumen von rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung mit einer bis zu 80 %-Förderung. Eine Antragstellung von Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen ist vom 10. Juni 2024 bis zum 31. Juli 2024 möglich.
Diese Förderung wird zusätzlich zu den bestehenden regionalen Förderaufrufen und der regionalen Förderung in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg angeboten.
Die Projektauswahl wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen, dem neben der ESF-Verwaltungsbehörde Expertinnen und Experten der Sozialen Innovation sowie der regionalen ESF-Arbeitskreise aus den Stadt- und Landkreisen angehören.
Alle weiteren Informationen sind im Förderaufruf auf der ESF-Webseite zu finden.

Hinweis

Die Inhalte werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden.

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